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   BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78   

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https://dejure.org/1979,2528
BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78 (https://dejure.org/1979,2528)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1979 - 2 C 17.78 (https://dejure.org/1979,2528)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1979 - 2 C 17.78 (https://dejure.org/1979,2528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegeröffnung zum BVerwG - Wehrdienstsenat - bei Streitigkeiten um die dienstliche Verwendung truppendienstlicher Natur - Entscheidung über die dienstliche Verwendung eines Soldaten anhand des Auswahlverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78
    Obgleich § 155 Abs. 4 VwGO nur die Verweisung gemäß §§ 41, 83 VwGO anspricht, ist seine Regelung auch bei Verweisungen der vorliegenden Art entsprechend anwendbar (ebenso BVerwG, Beschluß vom 9. März 1971 - BVerwG 1 WB 61.70 - [BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [194]]).

    Daher hat der Wehrdienstsenat - obgleich für das wehrdienstgerichtliche Verfahren keine Kosten entstehen - in Anwendung der Kostenvorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über die das verwaltungsgerichtliche Verfahren betreffende Kostenverteilung zu entscheiden (vgl. BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70] [194]).

  • BVerwG, 27.11.1974 - I WB 91.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78
    In seinem Beschluß vom 27. November 1974 - BVerwG 1 WB 91.73 - hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts u.a. folgendes ausgeführt (S. 10 f. der Beschlußausfertigung), nachdem der Bundesminister der Verteidigung in jenem Verfahren zuvor ausdrücklich den Rechtsweg vor die Wehrdienstgerichtsbarkeit angezweifelt hatte (S. 7 der Beschlußausfertigung):.

    Der Fall sei somit - und hier bezieht sich der Wehrdienstsenat u.a. ausdrücklich auf den oben zitierten Beschluß BVerwG 1 WB 91.73 - im Ergebnis nicht anders zu beurteilen als bereits entschiedene Fälle der Zulassung von Berufsunteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes.

  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 137.76
    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78
    Diese Auffassung hat der 1. Wehrdienstsenat auch noch in jüngerer Zeit vertreten, wie aus seinen Beschlüssen vom 16. März 1977 - u.a. 1 WB 137.76 (NZWehrR 1977, 183) und 1 WB 138.76 - ersichtlich ist.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 1 WB 138.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1979 - 2 C 17.78
    Diese Auffassung hat der 1. Wehrdienstsenat auch noch in jüngerer Zeit vertreten, wie aus seinen Beschlüssen vom 16. März 1977 - u.a. 1 WB 137.76 (NZWehrR 1977, 183) und 1 WB 138.76 - ersichtlich ist.
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 2.87

    Soldat des Bundesnachrichtendienstes - Entziehung des Sicherheitsbescheides -

    Zwar richtet sich die Abgrenzung der beiden Gerichtsbarkeiten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 43, 261 und Urteil vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 17.78 - ) im Grundsatz danach, daß Rechtstreitigkeiten, die den Status des Soldaten betreffen, vor die allgemeinen Verwaltungsgerichte gehören, während der Streit um die dienstliche Verwendung eines Soldaten truppendienstlicher Natur ist und daher zu den Truppendienstgerichten führt.
  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Diese Kosten hat der Bund in vollem Umfang zu tragen; denn der BMVg hat durch eine - hinsichtlich dieses Rechtsstreits unrichtige (vgl. BVerwG Urteil vom 1. Februar 1979 - 2 C 17.78 - m.w.N.) - Rechtsmittelbelehrung die Anrufung der allgemeinen Verwaltungsgerichte und damit die vor diesen Gerichten möglicherweise zusätzlich entstandenen Kosten verursacht.
  • BVerwG, 15.02.1989 - 6 A 1.87

    Aufhebung eines Sicherheitsbescheides - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und

    Für das Klagebegehren des Klägers ist nach § 40 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 59 Abs. 1 SG der Verwaltungsrechtsweg und nicht der Rechtsweg zu den Truppendienstgerichten gegeben (vgl. BVerwGE 43, 261 [BVerwG 19.08.1971 - I WB 41/71]; Urteile vom 1. Februar 1979 - BVerwG 2 C 17.78 - und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 1.85 -).
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